Die Mitgliederbetreuung möchte auf die neuen Kündigungsfristen hinweisen, die auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17. Februar 2013 beschlossen wurden.
Kündigungen sind ab sofort nur noch mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (30. Juni) möglich. Die Kündigung ist schriftlich per Einschreiben oder gegen schriftliche Bestätigung gegenüber der Vereinsgeschäftsstelle zu erklären.22.03.2013